BIORESONANZ­THERAPIE in Laatzen/Hannover



Alles besteht aus Energie, Schwingung und Frequenz. Jeder Organismus, jede Zelle und jedes Organ hat ein eigenes Schwingungsfeld, ganz gleich ob Mensch, Tier oder Pflanze. Dies trifft ebenso auf Bakterien, Viren, Pilze und Toxine zu.

In einem gesunden Körper sind die Zellen in der Lage, über elektromagnetische Schwingungen miteinander zu kommunizieren und Informationen weiterzuleiten. Durch Störfaktoren (z.B. Unfälle / Umwelteinflüsse) können diese Frequenzen im Organismus aus dem Gleichgewicht geraten und der Organismus wird krank.

Mittels Bioresonanz können Störungsfelder im Körper lokalisiert und mit passender Frequenz direkt harmonisiert werden. Die Frequenzen unterstützen den Organismus, um die körpereigene Regulation im Gleichgewicht zu halten.

WANN WIRD BIORESONANZ ÜBLICHERWEISE ANGEWENDET?

ALLERGIEN

• Neurodermitis
• Chronisches Ekzem
• Allergischer Schnupfen (Heuschnupfen)
• Nahrungsmittelunverträglichkeit
• Chronische Magen-/Darmentzündungen
• Magen/Darmerkrankungen: Verdauungsbeschwerden
(Blähungen, Sodbrennen, Durchfall, Verstopfung)
• Darmmykose
• Darmdysbakterie (nach z.B. Antibiotika)
• Gastritis
• Magengeschwür

HAUTERKRANKUNGEN

• Akne
• Herpes simplex
• Schuppenflechte

FRAUENHEILKUNDE

• Menstruationsbeschwerden
• Prämenstruales Syndrom
• Wechseljahresbeschwerden
• Kinderwunsch
• Kopfschmerzen/Migräne

KINDER

• hyperaktives Kind
• seelische Belastung
• Infektanfälligkeit
• Impfausleitung

STÖRFELDER

• Zähne
• Narben
• Nebenhöhlen/ Stirnhöhlen
• Amalgam/ Schwermetallbelastung
• Pilzerkrankungen (Füße, Organismus, Haut)
• Toxine

KOSTEN

Erstanamnese Bioresonanztherapie (ca. 90 min) 130,- €, Kinder bis 15 Jahre 90,- €
Folgetermine 80,- € pro Stunde bzw. 40,- € für 30 Minuten

Je nach Versicherungsvertrag übernehmen private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen einen Teil der Behandlungskosten, erstatten einige Medikamente und ggf. eine evtl. notwendigen Stuhlanalyse und Laborkosten. Die Rechnungserstellung erfolgt bei Privat- und Krankenzusatzversicherten im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GeBüH). Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten leider nicht.

Diese Leistung wird angeboten von:

VICTORIA STADLMAYR

HEILPRAKTIKERIN